Für den Besuch der Praxis gelten die 2 G Regeln
Zutritt haben nur vollständig geimpfte und genesene Personen sowie Kinder unter 12. Jahren.
Ausnahmen bei 2G gibt es für Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können (Attestpflicht). mit einem negativen Testnachweis dürfen Sie und auch auch bei 2G besuchen. Die ungeimpften müssen in diesem Fall dann aber zusätzlich eine FFP2-Maske tragen.